Allgemeinverfügung

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes: Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende ab dem 16.03.2020 gültige Allgemeinverfügung: